Bei unserer Jahreshauptversammlung am 10. Oktober 2026 haben die anwesenden Mitglieder mit deutlicher Mehrheit für eine Änderung des Arbeitsbeitrags gestimmt. Ab 2027 beträgt dieser für alle aktiven Mitglieder im Alter von 15 bis einschließlich 70 Jahren jährlich 100 Euro statt bisher 50 Euro. Wer die vorgesehenen 8 Arbeitsstunden vollständig leistet, erhält den Beitrag in voller Höhe zurück.
Hintergrund der Änderung ist, dass sich in den vergangenen Jahren immer weniger Mitglieder an den notwendigen Arbeiten auf unserer Tennisanlage beteiligt haben. Während bei der Frühjahrsinstandsetzung meist noch ausreichend Helfer zur Verfügung stehen, geht die Beteiligung im weiteren Saisonverlauf deutlich zurück. Dadurch bleiben viele Aufgaben an einer kleinen Gruppe engagierter Mitglieder hängen.
Dabei gibt es das ganze Jahr über viel zu tun: Unsere Plätze müssen instand gesetzt, gewalzt, aufgesandet und regelmäßig gepflegt werden. Hinzu kommen unter anderem Mäharbeiten, der Heckenschnitt sowie das Säubern und Aufräumen der Terrasse, der Wege und der gesamten Anlage. Auch viele vermeintliche Kleinigkeiten summieren sich, wenn sie immer von denselben Personen erledigt werden müssen. Unser Vorsitzender Robert Hackl brachte das Problem bei der Jahreshauptversammlung auf den Punkt: „Wenn sich alle beteiligen, ist die Arbeit überschaubar. Wenn sich nur eine Handvoll Leute beteiligt, ist sie irgendwann nicht mehr zu schaffen.“ Daher hat sich die Vorstandschaft für eine Neuregelung des Arbeitsbeitrags entschieden, dem die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung zustimmten.
So funktioniert die neue Regelung
Der jährliche Arbeitsbeitrag in Höhe von 100 Euro setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- 50 Euro für den Zeitraum Januar bis April
- 50 Euro für den Zeitraum Mai bis Dezember
Der Arbeitsbeitrag wird zunächst im Voraus eingezogen. Für die vollständige Rückerstattung müssen insgesamt 8 Arbeitsstunden pro Jahr geleistet werden:
- mindestens 4 Arbeitsstunden von Februar bis April
- mindestens 4 Arbeitsstunden von Mai bis Dezember
Wichtig ist, dass beide Zeiträume unabhängig voneinander betrachtet werden. Arbeitsstunden können nicht vom ersten in den zweiten Zeitraum oder umgekehrt übertragen und auch nicht miteinander verrechnet werden. Eine anteilige Rückzahlung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die vollständigen 100 Euro werden nur zurückerstattet, wenn in beiden Zeiträumen jeweils mindestens vier Arbeitsstunden geleistet wurden.
Wie können die Arbeitsstunden geleistet werden?
Ab Anfang des Jahres hängen im Tennisheim Listen für Arbeitseinsätze aus, deren Termine bereits im voraus feststehen. Dort können sich die Mitglieder für passende Einsätze eintragen. Weitere Arbeiten, die sich kurzfristig oder je nach Bedarf ergeben, werden über unsere Whatsapp-Gruppen bekannt gegeben.
Darüber hinaus wäre es super, wenn alle Mitglieder mit offenen Augen durch unsere Anlage gehen und auch selbstständig tätig werden. Wer vor oder nach dem Training etwas Zeit hat und bemerkt, dass etwas nicht in Ordnung ist, kann die betreffende Aufgabe gerne direkt übernehmen – sei es das Aufräumen von Stühlen, das Kehren der Terrasse oder eine andere kleinere Arbeit. "Wie zu Hause sollte es auch auf unserer gemeinsamen Anlage selbstverständlich sein, Dinge nicht einfach liegen zu lassen, sondern selbst anzupacken", so Robert Hackl. Auch diese Arbeiten kann man anschließend in das dafür vorgesehene Buch eintragen und es wird als Arbeitszeit angerechnet.
Mit dieser Regelung soll keine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen werden. Stattdessen sollen mehr Mitglieder zur Mitarbeit bewegt und die notwendigen Aufgaben auf möglichst viele Schultern verteilt werden. „Wir wollen also nicht möglichst viel Geld einnehmen. Wir wollen, dass die Arbeit gemacht wird“, betont Robert Hackl. Dem Vorstand ist bewusst, dass die Erhöhung des Arbeitsbeitrags nicht bei allen Mitgliedern auf Begeisterung stoßen wird. Der Verein ist jedoch darauf angewiesen, dass alle gemeinsam Verantwortung für die Anlage übernehmen.
