Tennisball auf Ascheplatz

Der Bayerische Ministerrat hat einige Anpassungen in der Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung festgelegt, die ab 12. Januar 2022 gelten und auch den Tennissport betreffen. Vorweg, die 2G-Plus-Regelung für die Tennishalle bleibt bestehen. Aber es gibt drei kleine Erleichterungen:

  • Personen, die bereits einen Booster erhalten haben, sind künftig bereits ab Tag 1 nach der Auffrischungsimpfung von der Testpflicht befreit (früher 15 Tage).

  • Als geboostert gelten nun auch Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

  • Die Ausnahmeregelung für Schüler unter 18 Jahren wird fortgeführt. Sie dürfen auch weiterhin ungeimpft Gastronomie und Tennishalle nutzen. Einen zusätzlichen Test benötigen sie nicht, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.